Die Kapitalertragssteuer heißt heute Abgeltungssteuer

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Kapitalertragssteuer fällt für Erträge aus Kapitalanlagen an

AbgeltungssteuerErträge aus Kapitalanlagen mussten mit der Kapitalertragssteuer versteuert werden – zumindest bis Ende 2008. Seit 2009 ist die Kapitalertragssteuer nicht mehr aktuell, denn die Abgeltungssteuer wurde eingeführt. Bisher gab es für unterschiedliche Geldanlagen auch unterschiedliche Kapitalertragssteuern – Erträge aus Dividenden wurden mit 20 Prozent, Kapitalerträge mit 30 Prozent und Tafelpapiere mit 35 Prozent versteuert. Seit 2009 gilt der Regelsatz der Abgeltungssteuer, der bei 25 Prozent liegt. Allerdings muss die Kapitalertragssteuer nicht immer gezahlt werden, liegt ein Freistellungsauftrag vor, kann die Rendite bis zum eingesetzten Betrag steuerfrei sein. Weiterlesen »

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