Der Freistellungsauftrag schützt Kapitalerträge vor der Abgeltungssteuer

Mit dem Freistellungsauftrag nicht mehr Steuern als nötig zahlen
Wer Zinsen oder andere Kapitalerträge erhält, muss in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer abführen. Sie beträgt seit dem ersten Januar 2009 pauschal 25 Prozent des Gewinns zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird in automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu deren [...]

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