Der Freistellungsauftrag schützt Kapitalerträge vor der Abgeltungssteuer
Allgemein, Banken, Tagesgeld Keine Kommentare »Mit dem Freistellungsauftrag nicht mehr Steuern als nötig zahlen
Wer Zinsen oder andere Kapitalerträge erhält, muss in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer abführen. Sie beträgt seit dem ersten Januar 2009 pauschal 25 Prozent des Gewinns zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird in automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu deren Grenze die Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Es gibt die Möglichkeit, mit der Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten, oder durch einen sogenannten Freistellungsauftrag dafür zu sorgen, dass die Abgeltungsteuer gar nicht erst abgeführt wird. Der Freibetrag kann mittels Freistellungsauftrag nach eigenem Ermessen auf verschiedene Banken verteilt werden, bezieht sich jedoch grundsätzlich auf alle Konten bei einem Finanzinstitut. Jede Bank ermöglicht ihren Kunden einen Freistellungsauftrag kostenlos zu erteilen oder zu ändern. Weiterlesen »
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