Viele Menschen haben bei der letzten Bankenkrise eine Menge Geld verloren. Oft seien sie in einer Finanzberatung nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt worden. Hier fordert der Verbraucherschutz mehr Klarheit und Offenheit.
Trotz Forderung der Bundesregierung in Gesprächen der Finanzberatung für mehr „Klarheit und Wahrhaftigkeit“ zu sorgen, sieht der oberste Verbraucherschützer Gerd Billen (vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin), dieses Anliegen noch lange nicht umgesetzt. Billen fordert nun „gesetzliche Standards“, engmaschigere Kontrollen und mehr Aufsicht sowie eine bessere Risikoaufklärung. Immer noch würden während einer Finanzberatung riskante Transaktionen favorisiert, weil es dort die meisten Provisionen gebe, dies sei nicht im Interesse des Kunden, da gleichzeitig nicht auf das erhöhte Risiko dieser Geschäfte aufmerksam gemacht werde. Er verlangte von der Bundesregierung, „nicht zu zaghaft beim Anlegerschutz zu agieren“.
Im Wesentlichen müsste eine Finanzberatung vergleichbar sein, meinte Billen. Daher könne nur ein verbindliches und einheitliches Informationsblatt die Misere der Anleger lösen. Auch der Gesetzesentwurf, der am 21. Juli 2010 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, berücksichtige nur unzureichend die Verbraucherinteressen. So sei bislang zum Beispiel auch nicht geklärt, inwieweit Mitarbeiter für falsche Angaben, die während einer Finanzberatung gemacht wurden, haften müssen. Außerdem forderte Billen, eine strengere Regulierung der Verkaufsprospekte des sogenannten „grauen Marktes“, hier sollten die gleichen Richtlinien gelten wie in den regulierten Bereichen. Gleichzeitig sollten jedoch auch Provisionen offengelegt werden.
Dass mittlerweile eine Finanzberatung protokolliert wird und dieses vom potenziellen Anleger unterschrieben werden muss, ist inzwischen ein alter Hut. Kritiker merken hier allerdings an, dass viele Kunden gar nicht verstehen, was sie da unterschreiben. Das liege allerdings nicht alleine an der Qualität der Finanzberatung, sondern vor allem auch am Desinteresse des Anlegers. Oft wollten diese sich gar nicht mit der Materie beschäftigen, sondern seien froh, wenn sie die Angelegenheit in fremde Hände abgeben können. Wenn es nicht mehr als „lästige Pflicht“ angesehen werde, so das Handelsblatt, werde es auch für die Banken schwieriger, die Kunden „über den Tisch zu ziehen“.
