Lastschrift als bargeldloses Zahlungsmittel

LastschriftEine Lastschrift veranlasst der Zahlungsempfänger

Eine Lastschrift wird für das bargeldlose Bezahlen genutzt und ist in etwa als Umkehrung einer Überweisung zu verstehen. Der Empfänger der Zahlung veranlasst, von dem Konto des Zahlungspflichtigen den fälligen Geldbetrag abzubuchen und diesen dann seinem Konto gutzuschreiben. Die Lastschrift wird also im Gegensatz zu einer Überweisung nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger beauftragt. Die Einreichung der Lastschrift durch den Zahlungsempfänger kann über das Ausfüllen von Vordrucken oder aber auch per Onlinebanking erfolgen. Da das Lastschrift Verfahren nicht gesetzlich geregelt wird, bestimmt das „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ die Grundlagen des Zahlungsmittels Lastschrift. Rechte und Pflichten der beteiligten Banken sind darin festgehalten.

Die Lastschrift kann mit unterschiedlichen Verfahren durchgeführt werden

Die Lastschrift kann durch zwei verschiedene Verfahren erfolgen. Die Einzugsermächtigung ist die allgemein bekanntere Methode zur Durchführung der Lastschrift. Bei dieser Variante veranlasst der Zahlungsempfänger den Einzug des fälligen Geldbetrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einmalig oder auch mehrmalig. Diese Form der Lastschrift wird häufig für regelmäßig anfallende Zahlbeträge genutzt, wie beispielsweise für die Miete oder die Telefonrechnung. Eine Lastschrift kann aber auch durch ein Abbuchungsauftrag erfolgen. Bei der Lastschrift durch einen Abbuchungsauftrag erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank den Auftrag, die Lastschrift zugunsten des Zahlungsempfängers einzulösen.

Eine Lastschrift kann rückgängig gemacht werden

Eine Lastschrift kann unter Angabe eines triftigen Grundes rückgängig gemacht werden. Außerdem gibt es bestimmte Fälle, in denen eine Lastschrift nicht ausgeführt wird: Ein Grund kann sein, dass das Konto des Zahlungspflichtigen nicht existiert beziehungsweise aufgelöst wurde. Wenn die Kontonummer des Zahlungspflichtigen falsch angegeben wurde oder aber das Konto auf einen anderen Namen läuft, wird die Lastschrift ebenfalls nicht ausgeführt. Auch ist es nicht möglich, von allen Kontoformen eine Lastschrift einzuziehen, von einem Sparkonto kann dies beispielsweise nicht erfolgen. Wenn der Bank kein Abbuchungsauftrag vorliegt beziehungsweise der Zahlungspflichtige keine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann die Lastschrift ebenfalls abgelehnt gemacht werden. Weist das Einzugskonto keine ausreichende Deckung auf, geht die Lastschrift ebenfalls zurück. Außerdem wird die Lastschrift bei Widerspruch des Zahlungsempfängers beziehungsweise des Zahlungspflichtigen nicht ausgeführt. Wird eine Lastschrift per Einzugsermächtigung ausgeführt, kann sie innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeholt werden. Dies ist jedoch erst möglich, wenn die Lastschrift bereits auf dem Einzugskonto gebucht wurde. Allerdings werden dafür Gebühren fällig.

Bild: pixelio.de (c) Andreas Morlok

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