Kapitalertragssteuer fällt für Erträge aus Kapitalanlagen an
Erträge aus Kapitalanlagen mussten mit der Kapitalertragssteuer versteuert werden – zumindest bis Ende 2008. Seit 2009 ist die Kapitalertragssteuer nicht mehr aktuell, denn die Abgeltungssteuer wurde eingeführt. Bisher gab es für unterschiedliche Geldanlagen auch unterschiedliche Kapitalertragssteuern – Erträge aus Dividenden wurden mit 20 Prozent, Kapitalerträge mit 30 Prozent und Tafelpapiere mit 35 Prozent versteuert. Seit 2009 gilt der Regelsatz der Abgeltungssteuer, der bei 25 Prozent liegt. Allerdings muss die Kapitalertragssteuer nicht immer gezahlt werden, liegt ein Freistellungsauftrag vor, kann die Rendite bis zum eingesetzten Betrag steuerfrei sein.
Mit einem Freistellungsauftrag kann die Kapitalertragssteuer umgangen werden
Im Laufe der Jahre wurde der Freibetrag für die Kapitalertragssteuer immer geringer. Lag er bis 1999 noch bei etwa 3000 Euro, wurde er seitdem fast durchgängig verringert oder halbiert. Von 2000 bis 2006 lag er nur noch bei etwa 1500 Euro, seit 2007 bei 750 Euro. Dies galt allerdings nur für Ledige, Verheiratete genossen jeweils den doppelten Freibetrag. Somit wurde es mit der Senkung des Freibetrags immer schwieriger Rendite ohne Kapitalertragssteuer zu erhalten. Liegt Ihre Rendite zum Beispiel nur knapp über dem Wert des Freibetrages, müssen Sie auch die Rendite, die jenseits des Freibetrags liegt versteuern. Seit 2009 gilt nicht mehr die Kapitalertragssteuer sondern die Abgeltungssteuer, die pauschal bei 25 Prozent liegt. Anleger, die Ihre Rendite fast ausschließlich aus Zinsen erhalten, haben also durchaus Vorteile durch die neue Abgeltungssteuer, da der Satz für Kapitalerträge bei der Kapitalertragssteuer bei 30 Prozent lag. Es ergibt sich also eine Steuerersparnis von immerhin fünf Prozent. Im europäischen Raum ist zudem ein gemeinsamer Zinssatz geplant.
Die Kapitalertragssteuer im europäischen Raum
Bei unseren Nachbarn in Österreich sind grundsätzlich 25 Prozent Kapitalertragssteuern fällig. In der Schweiz hingegen fallen automatisch 35 Prozent Kapitalertragssteuern an, die sich der Sparer erst im Nachhinein vom Finanzamt erstatten lassen kann. Um diese Unterschiede auszugleichen gibt es die „European Savings Tax Directive“, die eine gemeinsame Kapitalertragssteuer für den gesamten Euro-Raum vorsieht. Bis 2011 soll der gemeinsame Steuersatz bis auf 35 Prozent steigen, allerdings gibt es immer noch Länder, die bislang keine Kapitalertragssteuer erheben.
Bild: pixelio.de (c) Rolf
Tags: Kapitalertragssteuer